Hexen auf der FT - Beitrag in NK

EIn weiterer Beitrag auf unsere Frühjahrstagung in Tellow regte den Nordkurier zu einem Beitrag an: Dr. Katrin Moeller sprach über Hexenverbrennungen.

In der „Schweiz“ loderten einst die Scheiterhaufen

Nordkurier 16.04.2016 (Regionalteil Mecklenburger Schweiz Malchin) - Von Eckhard Kruse (e.kruse@nordkurier.de)

Es ist ein schauerliches Stück Geschichte – die Hexenverbrennung. Rund 2000 vermeintliche Hexen starben einen grausamen Tod in den knisternden Flammen. Die Historikerin Katrin Moeller weiß auch, wie es zu den Anklagen kam. Und diese klingen zumeist abenteuerlich.

Malchin/Teterow. Hexen? Bei diesem Wort denkt man an Besen, Schminke und Feiern. Jedenfalls heutzutage. Vor 400 Jahren war das aber anders. Wer als Hexe bezeich-net oder der Zauberei beschul-digt wurde, der hatte nichts mehr zu lachen. Das weiß Katrin Moeller, Historikerin an der Martin-Luther-Universität Halle, wohl am besten. Sie ist schlichtweg die Expertin, wenn es um das Thema Hexen in Mecklenburg geht. Denn sie forschte lange dazu und veröffentlichte ein Buch: „Dass Willkür über Recht ginge“. Hexenverfolgung in Mecklenburg im 16. und 17. Jahrhundert.“
In Mecklenburg gab es etwa 4000 Hexenprozesse, das fand sie heraus. Viele Frauen und auch Männer wurden gefoltert. „Etwa die Hälfte aller Angeklagten wurden verbrannt“, erläuterte sie. So auch in der Mecklenburgischen Schweiz. Auch hier waren Hexen-Anklagen zwischen 1570 und 1700 an der Tagesordnung. In Teterow mussten zum Beispiel 57 Menschen um ihr Leben fürchten, weil gegen sie ermittelt wurde. 28 von ihnen wurden verbrannt. In Malchin endeten elf Menschen auf dem Scheiterhaufen, in Dargun und Gnoien waren es jeweils zehn. Möglicherweise sogar noch mehr. Denn nicht bei allen Verfahren sind die endgültigen Urteile bekannt.
Das erinnert an düstere Zeiten in der Geschichte. Ein Mönch hatte eine Verbindung zwischen Zauberei und Teufel hergestellt. Dieser Glaube verbreitete sich – auch in der Justiz. Doch bei den Prozessen ging es in der Regel nicht um die Kräuterfrauen, die sich mit Heilkräften der Pflanzen auskannten, verdeutlichte Katrin Moeller. Solche Theorien seien Unfug. Bei ihren Forschungen ist sie auf etwas ganz anderes gestoßen.
Das Stichwort lautet Nachbarschaftsstreitigkeiten. Heutzutage verklagen sich Nachbarn, die sich nicht ausstehen können. Damals wurden Männer oder Frauen oftmals der Hexerei bezichtigt. Da reichte mitunter ein Verdacht, dass die böse Nachbarin einen Zauber ausgesprochen hatte, weil das Vieh der Nachbarn plötzlich erkrankte und schließlich verendete. Es kam zu Klagen und Gegen-klagen. Die Hexen machte man für Unglück, Viehsterben, Hunger und schlechte Ernten verant-wortlich, die während der kalten Sommer der Kleinen Eiszeit immer wieder auftraten.
Doch nicht alle Verfahren endeten mit dem Tod. In Teterow waren beispielsweise 18 Angeklagte aus der Haft entlassen worden. Ein Teterower wurde von seinem Richter mit einer willkürlichen Strafe belegt; einer konnte fliehen. Bei sieben Personen ist bekannt, dass ein Verfahren eröffnet wurde. Zwei Menschen wurden gefoltert. Ob sie auch hingerichtet wurden, ist unklar. Vor allem Basedow stach hervor. „28 Prozesse für so ein Dorf sind sehr viel“, schätzte Katrin Moeller ein.

In Malchin musste die Frau des Bürgers Wolf Lange um ihr Leben bangen. Anno 1593. Sie war von Annecke Brummers aus Malchin unter Folter der Hexerei bezichtigt worden. Die wiederum war zuvor von einer Frau aus dem fürstlichen Hause in Stavenhagen – genannt die Winnegüdische – beschuldigt worden. „Damals glaubte man, dass die Hexen sich untereinander alle kennen.“ Deswegen galt eine solche Behauptung als ausreichend für eine Anklage. 
Der Malchiner Fall zog sich über eine lange Zeit und mehrere Instanzen hin, wusste die Wissenschaftlerin. Bürgermeister Konow habe sich am Ende keinen Rat mehr gewusst. „Er hat alle Malchiner Bürger zusammengerufen. Sie sollten alle sagen, was sie über Frau Lange wissen“, erläuterte Katrin Moeller. Wolf Lange muss sehr reich gewesen sein. Denn er wehrte sich mit einer Gegenklage. Am Ende habe das Reichskammergericht in Speyer (heute Baden-Württemberg) entscheiden müssen. Es stellte das Verfahren wegen Nichtigkeit ein. So eine Behauptung über drei Ecken sei nicht ausreichend, urteilten die Richter. Hauptmann Christoff Rhoren und Stadtvogt Baltzer Meistern wurden indes bezichtigt, der gefolterten Brummers die Worte der Beschuldigung in den Mund gelegt zu haben. Die Frauen, die die Beschuldigung geäußert hatten, wurden indes verbrannt, so die Forscherin. Denn sie hatten sich unter der Folter selbst der Hexerei bezichtigt.

 

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