ISSN Zuteilung für unsere Mitteilungen
Am 8. April 2015 war es endlich soweit. Dank der Hartnäckigkeit unseres Schriftführers erhielten wir von der Deutschen Nationalbibliothek / Nationales ISSN-Zentrum für Deutschland die Nachricht, dass für unsere Mitteilungen eine ISSN Nummer vergeben wurde. Es heißt dort:
Das Nationale ISSN-Zentrum für Deutschland teilt Ihnen für den/die Titel der nachstehend aufgeführten Zeitschrift(en)/Schriftenreihe(n) folgende ISSN(s) zu:
Mitteilungen des Vereins für Mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e.V. ISSN 2364-4664
Diese ISSN ist nur für die Print-Ausgabe gültig.
Wir bitten Sie, die ISSN(s) entsprechend der Angaben auf unserer Homepage http://www.dnb.de/DE/Wir/Kooperation/ISSN/angabeISSN.html gut sichtbar anzugeben.
Die Angabe der ISSN in jedem Heft erleichtert die Identifizierung Ihrer Zeitschrift, da beispielsweise Zeitschriftenagenturen, Buchhandlungen und Bibliotheken ISSN nutzen, um Zeitschriftentitel zu verwalten.
Beachten Sie bitte, dass die ISSN den Publikationen so lange zugeteilt bleibt, wie sich die oben angegebenen Titelfassungen nicht ändern.